Reservierungs- Rücktritts- und Zahlungsbedingungen für Fremdveranstalter im Bildungszentrum Singen
Reservierung
Die Belegungsvereinbarung wird vom Sekretariat des Bildungszentrums erstellt und kann nur nach Rücksprache verändert werden. Damit ist die Reservierung verbindlich – es gilt das Datum der schriftlichen Bestätigung. Die in der Vereinbarung festgehaltenen Angaben sind Grundlage für die Leistungserbringung und die Abrechnung.
Verpflegung
Das Mitbringen von Getränken und Lebensmittel ist untersagt.
Folgende Mahlzeiten können bei uns eingenommen werden:
Frühstück (4,00 Euro)
Mittagessen (8,00 Euro)
Kaffee (0,60 Euro/Tasse)
Kaffee/Kuchen (3,00 Euro)
Abendessen (6,00 Euro)
Hiervon abweichende Essenswünsche bedürfen der Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt. Vegetarische Mahlzeiten sind bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Kosten
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Raumnutzungsgebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung. Die Seminarräume werden nach Größe, Anzahl und Dauer der Reservierung bzw. der tatsächlichen Belegung berechnet. In den Raumgebühren sind die Kosten für die benötigte Tagungstechnik enthalten. Die Nutzung des Beamers wird separat mit 10 € /Tag (bitte rechtzeitig anmelden) berechnet. Werden mehr als 4 Flipchartbögen benötigt, wird jeder Bogen ab dem 5. Blatt mit -,40 Euro berechnet.
Entstandene Fehlbeträge in der Getränkekasse werden in Rechnung gestellt.
Der Gesamtrechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Bankkonto des Bildungszentrums (siehe Briefkopf und Rechnung) zu überweisen.
Ausfallgebühren
Bei Stornierung der in der Belegungsvereinbarung angemeldeten Leistungen wird eine Ausfallgebühr (gemäß § 552 BGB) erhoben. Es gilt folgende Regelung:
- bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30,- Euro Bearbeitungsgebühr
- innerhalb 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten*
- innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Gesamtkosten*
- innerhalb 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Gesamtkosten*
Auf eine Entschädigung wird verzichtet, wenn die Minder- oder eine Ersatzbelegung mindestens 80 % der angemeldeten Leistungen entspricht. Liegt die Minder- oder Ersatzbelegung unterhalb der Toleranzgrenze von 80%, wird die Entschädigung in Anlehnung an die Stornoregelung berechnet (50 % aus der Differenz zwischen Toleranzgrenze und der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen).
* In jedem Fall sind Raummiete und eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro zu bezahlen.
Schadensersatzansprüche
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (z.B. durch Einwirkung höherer Gewalt) steht dem Bildungszentrum das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen eines solchen Rücktritts ist ausgeschlossen. Wird in irgendeiner Form Eigentum des Bildungszentrums beschädigt, haftet der Veranstalter dafür.
Zusatz:
Im Allgemeinen gelten die AGB des Bildungszentrums Singen – www.bildungszentrum-singen.de